Arbeitslosenversicherung

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Gerade Studierende haben sicherlich andere Dinge im Kopf als das trockene Thema Versicherungen. Dennoch sollte man sich gerade über diese Materie ausreichend informieren, denn ein Unfall oder Missgeschick kann schnell passieren. Und was ist dann…? Dieses Mal beschäftigen wir uns mit dem Thema „Arbeitslosenversicherung“.

Wer?

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• Arbeitslosigkeit
• Arbeitsfähigkeit
• Arbeitswilligkeit
• Man muss der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen
• Mindestdauer arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung:
o Bei erstmaliger Inanspruchnahme: 52 Wochen Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Geltendmachung des Anspruchs, (ACHTUNG: bei Beantragung vor Vollendung des 25. Lebensjahres, genügen auch 26 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate)
o Bei weiteren Inanspruchnahmen des Arbeitslosengeldes 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres vor der Geltendmachung des Anspruches

Studierende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Jedoch sieht das Arbeitslosenversicherungsgesetz eine Ausnahme vor, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

• Das Dienstverhältnis darf nicht selbst zum Zweck der Fortsetzung des Studiums freiwillig beendet worden sein, d.h. dass das Arbeitsmarktservice bei einvernehmlichen Lösungen eventuell beim ehemaligen Dienstgeber Rückfragen anstellt.
• In den letzten 12 Monaten vor der Geltendmachung des Anspruchs musst du mindestens 39 Wochen, davon 26 Wochen durchgehend, arbeitslosenversichert gewesen sein und
• Parallel dazu dem Studium nachgegangen sein.

Wieviel?

Das Arbeitslosengeld besteht aus einem
• Grundbetrag
• Möglichen Familienzuschlägen
• Allfälliger Ergänzungsbetrag

Der Grundbetrag liegt bei 55 % des Nettogehalts des letzten oder vorletzten Kalenderjahres (je nachdem, ob der Antrag in der ersten oder zweiten Jahreshälfte gestellt wird). Die maximale Höhe beträgt 39,31 Euro pro Tag (1.179,30 Euro pro Monat), der Familienzuschlag beträgt pro zu erhaltendem Angehörigen 0,97 Euro pro Tag (29,10 Euro pro Monat).

Wie?

Das Arbeitslosengeld kann nur mittels persönlicher Vorsprache beim AMS beantragt werden. Dokumente nicht vergessen!

Wie lange?

Das Arbeitslosengeld wird grundsätzlich für 20 Wochen zuerkannt. Bei langer Versicherungsdauer bzw. bei älteren Arbeitslosen auch länger.


ACHTUNG:
Wenn du dich der „Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung“ stellst bzw. du dich weigerst eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, wird dir der Bezug vom Arbeitslosengeld für 6 Wochen gestrichen. Im Wiederholungsfall wird das Arbeitslosengeld für 8 Wochen gestrichen.

Notstandshilfe

Sie gebührt dann, wenn die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ausgeschöpft ist und man kein sonstiges Einkommen hat, sodass anzunehmen ist, dass man in eine finanzielle Notlage kommt, wenn man keine Notstandshilfe erhält. Dabei ist das Einkommen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten zu berücksichtigen. Zusätzlich muss man wieder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen (d.h. arbeitsfähig, -willig und arbeitslos sein)!


Genauere Infos findest du unter www.ams.at oder auch unter www.arbeiterkammer.at

Die AG-Sozialbroschüre 2010

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AG, Salzburg