Unfallversicherung

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Nicht nur bei der Arbeit, sondern auch im Zusammenhang mit dem Studium bist du unfallversichert. Wie du dich versicherst, was das kostet, was erfasst ist und was du im Schadensfall machen musst, erfährst du hier:

 

Nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) besteht eine Unfallversicherung

  • für Studierende mit österreichischer StaatsbürgerInnenschaft.
  • für zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene ausländische BewerberInnen.
  • für ausländische Studierende, mit deren Herkunftsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder die im Sinne des § 4 Studienförderungsgesetzes gleichgestellt oder die anerkannte Flüchtlinge sind.


Anmeldung und Beitrag

Für diese Unfallversicherung ist keine Anmeldung oder Antragstellung erforderlich und es werden keine Beiträge eingehoben, denn diese Unfallversicherung besteht von Gesetzes wegen.

Versichert?

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle, die sich in einem zeitlichen, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Studium ereignen. Dazu gehören Unfälle bei Exkursionen, Universitätssportveranstaltungen etc. Ferner sind Unfälle auf dem Weg von und zur Universität bzw. Bildungseinrichtungen und bei Tätigkeiten für die ÖH abgedeckt. Die ASVG-Unfallversicherung deckt auch Berufskrankheiten, die durch das Studium oder die Tätigkeit für die ÖH entstanden sind.

ÖH Unfall- und Haftpflichtversicherung

Sämtliche Mitglieder der ÖH (Studierende, die ÖH-Beitrag bezahlen) sind im Rahmen eines mit der Allianz-Versicherung abgeschlossenen Versicherungspakets unfall- und haftpflicht-versichert. Der Versicherungsbeitrag (0,36 Euro) wird bei der Zulassung bzw. Fortsetzungsmeldung (Inskription) gemeinsam mit dem ÖH-Beitrag eingehoben. Falls du dich jetzt fragst: bin ich Mitglied bei der ÖH, bzw. zahle ich einen ÖH-Beitrag? Ja, das tust du! Auch beim Einzahlen der Studiengebühren (sofern du welche bezahlen musst) wird automatisch der ÖH-Beitrag und der Versicherungsbeitrag eingehoben. Somit bist du im Großen und Ganzen für Unfälle oder Schadensfälle versichert, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen.

Ausländische Studierende

Ihr genießt, sofern euer Herkunftsland kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich geschlossen hat, grundsätzlich keinen Versicherungsschutz gemäß ASVG. Ihr seid somit nur durch die Kollektivunfallversicherung, die die ÖH bei der Allianz-Versicherung abgeschlossen hat, versichert. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: der Versicherungsschutz nach dem ASVG besteht, wenn du vor deiner Aufnahme an einer österreichischen Universität, Universität der Künste usw. gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest 5 Jahre in Österreich unbeschränkt einkommenspflichtig warst und in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt dein Lebensinteresse hattest.

Meldung des Unfalls

Sollte dir ein Unfall passieren, musst du diesen bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) melden!

Die AG-Sozialbroschüre 2010

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AG, Salzburg