Selbsterhalter Stipendium
Donnerstag, den 07. Januar 2010 um 23:32 Uhr
Nicht selten halten finanzielle Aspekte Berufstätige von dem Beginn eines Studiums ab. Studiengebühren, Bücher, Wohnung und andere finanzielle Belastungen wären für diese Studierenden meistens ohne eine Unterstützung nicht zu bewältigen. Das Selbsterhalter-Stipendium ist für jene eine attraktive Möglichkeit der finanziellen Unterstützung, die bereits vor ihrer Studienzeit eine gewisse Zeit lang Einkünfte bezogen haben.
Wann bist du ein Selbsterhalter: Du musst dich vor der ersten Zuerkennung einer Studienbeihilfe mindestens 4 Jahre (48 Monate) lang durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben. Diese müssen sich jährlich zumindest auf € 7.272,- belaufen haben. Die Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes gelten jedenfalls als Zeiten der Selbsterhaltung, jedoch Lehrzeiten, oder der Bezug einer Waisenpension, nicht.
Altersgrenze: Grundsätzlich musst du vor deinem 30. Geburtstag dein Studium beginnen. Jedoch für jedes weitere Jahr, dass du länger als die 4 Jahre (48 Monate) dich selbst erhalten hast, steigt die Altersgrenze um ein Jahr (maximal bis zum 35. Geburtstag).
Studienerfolg: Der Studienerfolg ist vor allem im ersten Studienjahr besonders wichtig und heikel, da du dir damit den weiteren Anspruch auf ein Selbsterhalter-Stipendium sicherst. Grundsätzlich musst du einen Studienerfolg im Ausmaß von 14 Semesterwochenstunden im ersten Studienjahr für den Weiterbezug des Selbsterhalter-Stipendiums nachweisen. Der erste Studienabschnitt muss jedoch spätestens in der Mindeststudiendauer plus einem Toleranzsemester abgeschlossen werden, was bei uns auf der WU eine Dauer von nur 3 Semestern bedeutet. Beendest du den ersten Studienabschnitt nicht innerhalb dieser 3 Semester, ruht dein Anspruch auf Selbsterhalter-Stipendium bis zur Beendigung des Abschnittes. Erst danach kannst du das Stipendium wieder beantragen. Für den zweiten Abschnitt hast du ebenfalls ein Toleranzsemester um den Studienerfolg ordnungsgemäß nachzuweisen. Achtung: Wenn du für den ersten Abschnitt länger als 5 Semester (doppelte Mindeststudienzeit plus ein Semester) benötigst, besteht für den zweiten Abschnitt kein Anspruch auf das Selbsterhalter-Stipendium mehr.
Höhe des Stipendiums: Die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter/innen beträgt € 7.272,- jährlich, für Studierende mit Kind erhöht sich die Studienbeihilfe noch um € 720,- pro Jahr. Diese Höchststudienbeihilfe verringert sich allerdings durch zumutbare Unterhaltsleistung des Ehegatten (bzw. geschiedenen Ehegatten), weiters durch zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften, sowie um den Jahresbetrag von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag.
Wie viel darf ich dazu verdienen? Die Einkommensgrenze beträgt € 7.195,- pro Kalenderjahr (Bruttobetrag minus SV-Beitrag), wenn du ausschließlich Einkünften aus unselbstständiger Tätigkeit beziehst. Solltest du einen Teil deiner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, wie Werkverträgen, Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitaleinkünften beziehen, gilt für dich eine Zuverdienstgrenze von 5.814.- pro Kalenderjahr.
Wie beantrage ich ein Stipendium? Das Formular für das Selbsterhalter-Stipendium ist dasselbe wie bei Beantragung der Studienbeihilfe. Des Weiteren brauchst du ein Formular mit einer Erklärung über die Zeiten des Selbsterhaltes, mit einem Nachweis von 48 Monaten Selbsterhalt und ein Mindesteinkommen von € 7.272,-/Jahr durch Versicherungsbestätigung, Lohnzettel, Bestätigung über Arbeitslosengeld etc.
Die Antragstelle ist die Stipendienstelle Salzburg, Paris-Lodron-straße 2, 5020 Salzburg,Tel: 0662/8424390. Weitere Informationen zum Thema Selbsterhalter-Stipendien findest du unter www.stipendium.at und in der Sozialbroschüre der AG Salzburg.
Viel Erfolg im Studium!




