Familienbeihilfe
Freitag, den 08. Januar 2010 um 00:02 Uhr
Unabhängig von ihrer Beschäftigung und ihrem Einkommen haben Eltern mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich Anspruch auf Familienbeihilfe. Beantragt wird sie beim Wohnsitzfinanzamt deiner Eltern (Formular Beih1, Meldezettel sowie Studien- bzw. Fortsetzungsbestätigung).
Monatliche Höhe pro Kind
ab dem 19. Lebensjahr: € 152,70
Kinderabsetzbetrag: € 50,90
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um € 12,80 pro Monat.
Anspruchsdauer
Mindeststudienzeit zuzüglich 1 Toleranzsemester pro Abschnitt, also 3 Semester im 1. Abschnitt und 5 Semester im 2. Abschnitt; die Studienzeit richtet sich nach dem beim Finanzamt deklarierten Studium. Bei Studien die nicht in Abschnitte gegliedert sind stehen dir ab einer Mindeststudiendauer von 6 Semester 2 Toleranzsemester zu.
Verlängerungsgründe
Auslandssemester, Krankheit, Schwangerschaft AltersgrenzeVollendung des 26. Lebensjahres; Präsenz- bzw. Zivildiener, Behinderte und Schwangere: Vollendung des 27. Lebensjahres
Studienwechsel
spätestens nach dem 2. Semester, jedoch maximal zwei Mal möglich (insgesamt können daher 3 Studien begonnen werden); ein Rückwechsel in ein früheres Studium gilt als Studienwechsel
Leistungsnachweis
1. Studienjahr: Studien- bzw. Fortsetzungsbestätigung
2. Studienjahr: Studienbuchblatt und Erfolgsnachweis; Prüfungen im Umfang von mindestens 8 Semesterwochenstunden oder 16 ECTS-Punkten nach den ersten beiden Semestern; im 2. Abschnitt ist auf Anfrage ein „ernsthaftes und zielstrebiges Studium“ nachzuweisen; sofern du die Anspruchsdauer im 1. Abschnitt überschreitest, ruht die FBH solange bis du den 1. Abschnitt erfolgreich beendet hast (es gilt das Datum der letzten Prüfung am Diplomprüfungszeugnis)
Verdienstfreigrenze
Jahresfreigrenze von € 9.000,-- zu versteuerndes Einkommen; bei Überschreitung dieser Grenze muss die Familienbeihilfe komplett zurückgezahlt werden!
Die angegebenen Sätze können sich jährlich ändern.




