Autonomie der Unis in Gefahr

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Durch eine Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle soll dem Senat die Kompetenz als zweite Instanz in Studienangelegenheiten zu agieren entzogen werden.

 

Nach §25 des Universitätsgesetz (2002) entscheidet der Senat heute in zweiter Instanz in allen Studienangelegenheiten, wie beispielsweise die Zulassung zu einem Studium oder die Anerkennung von Prüfungen. Die Senate der Universitäten sind nicht nur demokratisch gewählt, sondern verfügen auch über eine entsprechende Kompetenz in diesen Angelegenheiten.

Mit der angedachten Novelle zur Verwaltungsgerichtsbarkeit würde die Kontroll- und Gestaltungsfunktion des Senats abgeschafft werden und die Universität in ihrer Autonomie stark beschränkt werden. Verfahren in Studienangelegenheiten müssten in Zukunft dann wohl an einem Verwaltungsgericht abgehandelt werden. In der Praxis würde das bedeuten, dass Fachwissen von Gutachtern eingeholt werden müsste, was die Bearbeitung nicht nur in die Länge zieht, sondern auch zu höheren Kosten führt. Wird die Novelle in der vorliegenden Form umgesetzt werden, wird etwas bislang sehr gut Funktionierendes aufgegeben.

Die AktionsGemeinschaft lehnt einen Eingriff in die Autonomie der Universität klar und deutlich ab.

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AG, Salzburg