Prüfungsanerkennung über PlusOnline
Mittwoch, den 09. Juni 2010 um 08:27 Uhr
Werden Prüfungen an ausländischen Bildungseinrichtungen (z.B. im Rahmen eines Auslandssemesters) gemacht, müssen diese von den Studierenden selbst in PlusOnline eingetragen werden. Dasselbe gilt für Prüfungen aus früheren Studien, wenn diese nun angerechnet werden sollen.
Zur Prüfungsanrechnung ist folgendes Prozedere vorgesehen:
1. Eintragung in PlusOnline: Dazu wurde von der Uni eine Anleitung zur Verfügung gestellt. Diese kann unnabhängig von der Studienrichtung verwendet werden.
2. PDF-Dokument ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie des Leistungsnachweises beim Vorsitzenden der Curricular-Kommission (CuKo) abgeben. Den Namen deiner Ansprechperson findest du hier (Stand April 2010). Wird die Prüfung vom Vorsitzenden der CuKo anerkannt, leitet dieser den Antrag auf Prüfungsanerkennung weiter an die Rechtsabteilung.
3. Hast du eine Handy-Nummer beim CuKo-Vorsitzenden hinterlassen, wirst du per SMS informiert, wenn der endgültige Bescheid vorliegt (ansonsten kommt ein E-Mail an deine Uni-E-Mailadresse). Sobald du die Bescheinigung bei der Rechtsabteilung (Kapitelgasse 6, Stiege 9, 1. Stock) abholst, wird die Anrechnung der Prüfung auch auf PlusOnline bestätigt.




