Problem: 1. Studienabschnitt Jus

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Das Jusstudium ist in drei Studienabschnitte gegliedert, wobei der erste Studienabschnitt zwei Semester dauern sollte. Doch wird dies von Jahr zu Jahr schwieriger, da die Übungsvoraussetzungen laufend geändert werden.

Im Jahr 2006 war es noch möglich die Verwaltungs- und Verfassungsrecht-I-Übung bereits im 1. Semester zu machen, welche nun aber zwingend im 2. Semester zu absolvieren ist.

Problematisch sind ebenfalls die beiden Übungen Allgemeines Bürgerliches Recht und Schuldrecht. 2006 musste man als Antrittsvoraussetzung für die Prüfung Bürgerliches Recht I nur eine der beiden Klausuren positiv absolvieren. Jetzt ist es aber so, dass man die Schuldrecht-Übung zwingend im 2. Semester positiv zu absolvieren hat.

Das heißt, man hat nun zwei Pflichtübungen im 2. Semester und bekommt den Übungsschein Ende Juni. Dadurch ergibt sich das Problem, dass man sich Anfang Juni nicht zur Prüferzuteilung über PlusOnline anmelden kann und den ganzen Sommer über warten muss. Im Herbst muss man dann schnellstmöglich noch die beiden Prüfungen ablegen, um nicht aus dem JAT-Kurs oder aus der Strafrechtübung zu fliegen. Dies führt zwangsläufig zu Verzögerungen im Studium, da man die Prüfungen/Übung gleich beim ersten Antritt bestehen muss. Fällt man bei einer Übung durch, so „verliert“ man ein ganzes Semester. Fällt man bei einer Diplomprüfung durch, so „verliert“ man (nur) zwei Monate bis zum nächsten Termin. Dieser Umstand untergräbt nicht nur den Stellenwert einer Diplomprüfung gegenüber einer Übung, sondern macht auch den nahtlosen Übertritt in den 2. Abschnitt nahezu unmöglich.

Die AktionsGemeinschaft Salzburg sieht hier akuten Handlungsbedarf. Ganz im Sinne studierendenfreundlicher Studienpläne muss ein am Juridicum Salzburg ein Curriculum geschaffen werden, das mindestens mit der Studienqualität im Jahr 2006 vergleichbar ist.

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