Alle akademischen Grade im Überblick
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 01. Oktober 2010 um 08:15 Uhr Mittwoch, den 18. August 2010 um 08:59 Uhr
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Welche akademischen Titel gibt es in Österreich? Werden sie vor- oder nachgestellt? Wie richtig abkürzen? Diese und ähnlich Fragen können meist nicht einmal die Akademiker selbst beantworten. Wir verschaffen dir eine Übersicht über den Wildwuchs an Titeln!
Die Basis für das Führen von akademischen Graden bildet §88 des Universitätsgesetzes, doch damit lassen sich längst nicht alle damit zusammenhängenden Fragen beantworten. Wir haben deshalb beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für euch recherchiert.
Grundsätzlich kann ein akademischer Grad (verliehen von anerkannten sekundären Bildungseinrichtungen) im privaten Verkehr (z.B. auf Visitenkarten) oder in öffentlichen Urkunden (z.B. Ausweis) geführt werden. Durch den Bologna-Prozess gibt es nur mehr drei große Ebenen, denen in der Regel alle akademischen Grade zugeordnet werden können. Die erste Ebene ist die niedrigste, die dritte die höchste. Um eine höhere Ebene zu erreichen, muss die vorangegangene positiv abgeschlossen werden.
1. Ebene: Bachelor
2. Ebene: Master
3. Ebene: Doktorat
Akademische Grade sind grundsätzlich so abzukürzen, wie sie von der verleihenden Institution abgekürzt werden. Bei den in Österreich älteren akademischen Graden können auch geschlechterspezifische Kürzel angehängt werden - egal ob hochgestellt oder nicht (z.B. "a" bei "Mag.a" für Magistra oder "in" bei "Dr.in" für Doktorin). Die Art der Abkürzung ist ein rein formales Charakteristikum und lässt keine Berufsrechte oder Rechte auf bestimmte weiterführende Ausbildungen ableiten.

Diplom-, Magister- und Doktorgrade sind grundsätzlich VOR dem Namen zu führen (Dipl.-Ing., Mag., Dr.). Zwischen den Abkürzungen dieser Titel und dem Namen ist ein Punkt zu setzen. Bachelor- und Mastergrade sowie "Ph.D." sind NACH dem Namen zu schreiben. Damit sie klar vom Namen trennbar sind, muss dazwischen ein Beistrich gemacht werden. Grundsätzlich werden sie ohne Punkt abgekürzt (Ausnahme: in der Verleihungsurkunde wurde ein Punkt gesetzt). Generell gilt, dass akademische Grade NICHT Teil des Namens sind. Ehrenhalber verliehene Titel, wie z.B. der Dr. h. c., entfalten kein Recht auf die Eintragung in öffentlichen Urkunden.
Der Nationalrat hat im März 2006 beschlossen, dass Magister-Absolventen, die sich im dreigliedrigen System (Bakkalaureat/Bachelor, Magister/Master, Doktor/PhD) befinden/befunden haben, den Titel "Magister" auf Antrag bei der Universität in "Master" umschreiben lassen können.
Bezeichnungen, die durch das Absolvieren eines Universitätslehrgangs geführt werden können (z.B. "Akademischer ..."), gelten nicht als akademische Grade! Auch für sie besteht kein Anspruch (wie bei den ehrenhalber verliehenen Titel) auf Eintragung in öffentliche Urkunden. Dasselbe gilt für "Diplompädagoge", eine Bezeichnung, die bis zum Jahr 2007 vergeben wurde. Ingenieursbezeichnungen ("Ing.") sind zwar keine Ausbildungsbezeichnungen, können aber in öffentlichen Urkunden eingetragen werden.
Zusätze zu den akademischen Graden, die eine Information über die Studienrichtung geben, werden in der Regel nicht gesetzt! In der Praxis bedeutet das, dass beispielsweise "Dr. pharm." einfach "Dr." bleibt. Es ist vorgesehen, dass es bei der gruppenspezifischen Bezeichnung bleiben soll. Die Beifügung der verleihenden Institution ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Achtung Fachhochschule: Bachelor-Absolventen müssen den Zusatz "(FH)" nicht mehr führen. Ebenso Master-Absolventen. Wer allerdings einen achtsemestrigen, einstufigen (ohne Bachelor-Stufe) Studiengang an der Fachhoschule absolviert hat, muss zum Titel "Mag." zwingend die Bezeichnung "(FH)" anführen. Eine Titeländerung ist in diesen Fällen nicht möglich.
Auf den folgenden Seiten haben wir für euch alle österreichischen Titel aufgelistet.




