Mehrere Studienrichtungen: Studienbeitrag zurückholen

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Studierende, die mehrere ordentliche Studien betreiben, können den eingezahlten Studienbeitrag nun vom Ministerium zurückholen.

 

Voraussetzung für die Refundierung des Studienbeitrags ist ein Studienerfolg von mindestens 15 ECTS-Credits in jeder der Studienrichtungen. Im Doktoratsstudium reichen allerdings 8 Semesterstunden. Alles was du dafür tun musst, ist ein Formular auszufüllen und es bis 30. April einzureichen.

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Das Formular zum Download. Dieses kannst du per E-Mail, Fax oder postalisch an das Ministerium schicken:

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Abteilung I/6b
Teinfaltstraße 8, 1014 Wien
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Fax: 01/53120-99 5756

Die genauen Refundierungsrichtlinien kannst du hier herunterladen.

Weitere Gründe für den Erlass der Studiengebühren.

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AG, Salzburg