Gremienarbeit
Samstag, den 26. Dezember 2009 um 22:30 Uhr
Universitätsvertretung (UV) Salzburg
Die Universitätsvertretung (UV) ist die höchste Ebene der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an einer Uni. Sie vertritt die jeweiligen universitätsspezifischen Interessen ihrer Studierenden. Ihre fraktionelle Zusammensetzung wird durch die ÖH-Wahlen (alle zwei Jahre) bestimmt.
Die 13 MandatarInnen wählen aus ihrer Mitte den/die Vorsitzenden und seine/ihre zwei Stellvertreterinnen.
Die Universitätsvertretung ist zur optimalen Abdeckung ihrer mannigfaltigen Aktionsfelder in Referaten mit klar umrissenen Aufgabenbereichen organisiert (Bildungspolitik, Soziales, wirtschaftliche Angelegenheiten, etc.). Sie sorgt für die Einrichtung, Ausschreibung und Besetzung dieser Referate. Weiters beschließt die UV auch das Budget, welches auf Vorsitz, Referate, Fakultätsvertretungen, Studenrichtungsvertretungen, ÖH Beratungszentrum etc. aufgeteilt wird.
Seit 1. Juli 2009 läuft die aktuelle Funktionsperiode, bei der die Gras und der SPÖ-VSStÖ eine Koalition bilden (ÖH-Exekutive). Die 13 Mandate sind wie folgt aufgeteilt: 5 AG, 6 Gras, 2 SPÖ-VSStÖ
Für dich in der UV:
1. Manfred Krippel
2. Brigitte E. Irauschek
3. Franz Linsinger
4. Sylvia Furtner
5. Bettina Lang
In der Opposition etwas bewegen!
Seit 01. Juli 2009 ist die AG in der Opposition. Natürlich wären wir auch gerne in der ÖH-Exekutive, wir werden aber auch so richtig Gas geben.
Es besteht die Möglichkeit in der UV Anträge und Anfragen zu stellen (für die verschiedensten studentischen Belange). Wir werden der Exekutive viele Inputs geben, damit hoffentlich auch etwas weitergeht!
Gerne könnt ihr uns Vorschläge für Anträge machen. Auch für Fragen sind wir immer für dich da!
Die UV- Sitzungen sind öffentlich, die Termine kannst du bei uns oder Sekretariat der ÖH erfragen. Die Protokolle der einzelnen Sitzungen werden auf der ÖH-Webseite veröffentlicht.
Senat der Universität Salzburg
Der Senat ist das höchste demokratisch gewählte Organ der Universität Salzburg.
Der Senat hat folgende Aufgaben:
1. Erlassung und Änderung der Satzung;
2. Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans innerhalb von zwei Monaten; stimmt der Senat nicht fristgerecht zu, ist der Entwicklungsplan dennoch an den Universitätsrat weiterzuleiten;
3. Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans innerhalb von zwei Monaten; stimmt der Senat nicht fristgerecht zu, ist der Organisationsplan dennoch an den Universitätsrat weiterzuleiten;
4. Änderung der Größe des Universitätsrats und Wahl von Mitgliedern des Universitätsrats (§ 21 Abs. 6 Z 1 und Abs. 7);
5. Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors und Erstellung eines Dreiervorschlags für die Wahl der Rektorin oder des Rektors an den Universitätsrat;
6. Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rektorin oder des Rektors bezüglich der Vizerektorinnen und Vizerektoren (Anzahl, Beschäftigungsausmaß und Wahlvorschlag);
7. Mitwirkung bei der Abberufung von Mitgliedern des Universitätsrats, der Rektorin oder des Rektors sowie von Vizerektorinnen und Vizerektoren;
8. Mitwirkung an Habilitationsverfahren;
9. Mitwirkung an Berufungsverfahren;
10. Erlassung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge (§§ 56 und 57);
11. Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen;
12. Entscheidungen in zweiter Instanz in Studienangelegenheiten; (!!!)
13. Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge durch die Studierenden;
14. Einsetzung von Kollegialorganen mit und ohne Entscheidungsbefugnis (Abs. 7 und 8);
15. Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen;
16. Genehmigung der Durchführung von Beschlüssen der entscheidungsbefugten Kollegialorgane;
17. Stellungnahme an das Rektorat vor der Zuordnung von Personen zu den einzelnen Organisationseinheiten durch das Rektorat;
18. Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen;
19. Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für die Schiedskommission;
20. Entsendung eines Mitglieds für die Schlichtungskommission
Mitglieder: 11 ProfessorInnen, 3 Mittelbau, 1 allgemeines Universitätspersonal, 5 Studierende (2 AG, 2 Gras, 1 SPÖ-VSStÖ)
Mit beratender Stimme: Betriebsrat I, Betriebsrat II, Vorsitzende d. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Senatsvorsitzender: Univ.Prof.Dr. Johann J. Hagen
Für euch im Senat vertreten: Brigitte und Ulrike Irauschek
Als ständige Vertreter: Manfred Krippel, Sylvie Furtner, Patrick Lang, Thomas Köllemann, Theresa Windhager, Peter Stabauer und Daniel Buschta
Die die Protokolle im Senat - und somit auch die einzelnen Sitzungen - sind geheim. Die Beschlüsse sind aber zu veröffentlichen.
Die Sitzungen finden ca. dreimal im Semester statt und dauern durchschnittlich ca. drei Stunden.
Fakultätsrat
Die Universität Salzburg setzt sich aus folgenden vier Fakultäten zusammen: die katholisch-theologische, die rechtswissenschaftliche, die naturwissenschaftliche sowie die kultur- und gesellschaftswissenschaftliche Fakultät. An jeder dieser Fakultäten gibt es den so genannten Fakultätsrat, welcher sich aus Vertretern der Professorenkurie, des Mittelbaus, des Betriebsrates, des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKG) sowie Studierendenvertretern zusammensetzt. Der/die DekanIn ist automatisch Vorsitzende/r des Fakultätsrates.
Der Fakultätsrat ist ein beratendes Gremium, das heißt es werden hier vorwiegend Angelegenheiten diskutiert und Stellungnahmen zu Themen erarbeitet, die für die gesamte Fakultät von Bedeutung sind. Zu den Aufgaben des Rates zählt unter anderem die Erarbeitung von Vorschlägen und Stellungnahmen in den Bereichen Entwicklungsplanung der Fakultät, neue Universitätslehrgänge und die Verleihung von Ehrendoktoraten. Es können auch Beschlüsse in diesem Gremium gefasst werden, diese haben aber keine rechtlich bindende Wirkung.
Der Fakultätsrat ist ein Kollegialorgan, welches den Dekan in allen wichtigen Angelegenheiten, die die gesamte Fakultät betreffen, berät. Dies ist vor allem wichtig bei der Budgetplanung und der Ausschreibung von neuen Professuren.Weiters dient der Fakultätsrat dem Austausch von Informationen zwischen den Kurien untereinander und mit dem/der DekanIn.
Seit den letzten ÖH-Wahlen im Mai 2009 vertreten dich folgende AGenten im Fakultätsrat:
Fakultätsrat Juridicum
1. Manfred Krippel
2. Clemens Greischberger
Ersatz: Brigitte Elisabeth Irauschek, Ulrike Silvia Irauschek, Sylvia Margita Furtner, Theresa Windhager
Fakultätsrat KGW
1. Sylvia Margita Furtner
2. Patrick Lang
Ersatz: Thomas Köllemann, Hannes Blaschke
Fakultätsrat Theologie
1. Toni Antic
Ersatz: Theresia Maria Obermair
Fakultätsrat Nawi
1. Anna-Maria Knapp
Ersatz: Manfred Krippel




