Die Ehrenzeichen der Universität Salzburg
Sonntag, den 06. Juni 2010 um 09:14 Uhr
Cui honorem, honorem (Ehre, wem Ehre gebührt)! Die Ermahnung von Paulus ist auch nach zweitausend Jahren noch nicht vergessen.
Bemerkenswerte Anstrengungen in Forschung, Kultur, Lehre oder auch dem öffentlichen Leben werden von der Universität Salzburg regelmäßig durch eine besondere Ehrung ausgezeichnet. Eine Ehrung für herausragende Persönlichkeiten können die Mitglieder des Senats, das Rektorat oder ein Dekan beantragen. Über die Vergabe entscheidet der Senat in einer geheimen Abstimmung.
Ehrendoktorat
Eine Form der Auszeichnung ist das Ehrendoktorat. Dieses wird aufgrund von wissenschaftlichen Leistungen vergeben. Personen, die sich um das Ehrendoktorat verdient machen, haben es zuvor erreicht durch ihre Arbeiten in Fachkreisen hohes Ansehen zu genießen.
Das Ehrendoktorat wird in feierlicher Form vom Senat verliehen. Dieser Titel wurde beispielsweise 2002 an Univ.-Prof. Dr. Sierd Cloetingh verliehen. Er wurde mit dem Ehrendoktor der Naturwissenschaften ausgezeichnet und gilt weltweit als einer der führenden Köpfe der dynamischen Modellierung geodynamischer Prozesse der Lithosphäre, insbesondere von Sedimentbecken.
Erneuerung akademischer Grade
Wenn der Senat einen bereits verliehenen akademischen Grad in feierlicher Form nochmals vergibt, wird dies als Erneuerung des akademischen Grades bezeichnet. Ein Anlass für eine solche Auszeichnung wäre beispielsweise die fünfzigste Wiederkehr des Tages der eigentlichen Verleihung. In solchen Fällen hat sich der oder die Geehrte in den vergangenen Jahren durch besondere wissenschaftliche Verdienste, das hervorragende berufliche Wirken oder die enge Verbundenheit mit der Universität Salzburg erneut für den Titel verdient gemacht.
Ehrensenator
Hervorragende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich inbesonderem Maße um die Universität Salzburg und die Förderung ihrer wissenschaftlichen und kulturellen Aufgaben verdient gemacht haben, kann der Titel des Ehrensenators verliehen werden. Die Ehrensenatoren erhalten eine Urkunde, eine Ehrenkette sowie eine Anstecknadel und werdem in das Ehrenbuch der Universität Salzburg eingetragen.
Ehrenbürger
Zum Ehrenbürger wird man, indem man sich besonders um die Ausgestaltung oder Ausstattung der Universität Salzburg bemüht hat. Die Verleihung erfolgt im Rahmen eines akademischen Festaktes. Ehrenbürger erhalten eine Urkunde, eine Ehrenmedaille und eine Anstecknadel.
Ehrenzeichen
Je nach Grad der vorzunehmenden Ehrung können die Ehrenzeichen als Ehrenring (höchste Auszeichnung), Goldene oder Silberne Ehrenmedaille verliehen werden.
Physischen oder juristischen Personen, die mit der Universität Salzburg oder mit einer ihrer Einrichtungen in ständiger Geschäftsverbindung stehen, kann das Recht zur Führung eines Titels, der die ständige Geschäftsverbindung zum Ausdruck bringt, verliehen werden. Durch die Auszeichnung sind die geehrten Personen berechtigt den ihnen verliehenen Titel im Geschäftsverkehr zu verwenden.
Aberkennung
Sollten sich Persönlichkeiten, denen zuvor eine Ehrung durch die Universität Salzburg zuteil geworden war, als der Ehrung unwürdig erweisen oder erst im Nachhinein herausgefunden werden, dass diese Person sich die Ehrung erschlichen hat, kann durch einen Zweidrittelbeschluss des Senats die verliehene Ehrung widerrufen werden.




