Ärger über Psycho-Prüfungen

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Drei Prüfungstermine pro Vorlesung  und Semester: eine Selbstverständlichkeit. Nicht am Fachbereich Psychologie.

Pro Lehrveranstaltung und Semester sind drei Prüfungstermine anzubieten, so steht’s im Gesetz geschrieben und so sieht es in der Praxis auch aus – sollte man meinen! Fakt ist aber, dass trotz gesetzlicher Regelung dies nicht überall eingehalten wird, woraus sich für viele Studierende weitreichende Konsequenzen ergeben.

Negativbeispiel Psychologie

Hier heißt es in manchen Lehrveranstaltungen: „Der 3. Prüfungstermin ist immer auch zugleich der 1. Prüfungstermin des folgenden Semesters.“ Faktisch sind es dann aber nur zwei Prüfungstermine pro Semester. In der Bestimmung § 59 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002 heißt es wörtlich: „Prüfungstermine sind am Anfang, in der Mitte und am Ende jeden Semesters anzubieten“. In den Augen von uns Studierenden sind nur zwei Prüfungstermine pro Semester also klar gesetzwidrig.

Von A zu C und wieder retour

Nachdem die AktionsGemeinschaft (AG) in unzähligen Gesprächen an den Infoständen von Betroffenen angesprochen wurde, machten wir uns als Studierendenvertreter natürlich daran etwas dagegen zu unternehmen. Zuerst wandten wir uns an den Institutsvorstand, der uns eine Zusammenarbeit zusicherte. Selbst nach mehrmaligem Nachfragen kam jedoch keine Reaktion mehr.  „Der Vizerektor wird das Problem aber wohl sehen und uns unterstützen“, dachten wir – aber hier dasselbe Spiel noch einmal. „Dann eben zum Rektor“ – und zwar mit versammelter Mannschaft, also Vertretern der AG, StV und einigen betroffenen Studierenden. Jetzt machte sich endlich positive Stimmung breit, denn vom Rektor wurde uns aufmerksam zugehört und versprochen, dass er das in die Hand nehmen würde. Ein positives Signal! Die Sache wurde dann wieder in die Hände des Vizerektors übergeben.

Zu früh gefreut

Nach einigen Wochen kam dann die Abspeisung, dass „die Rechtslage nicht klar wäre“. Das halten wir für einen schlechten Scherz, denn wenn – wie argumentiert wird – der Paragraph nicht für Vorlesungen gilt, wofür denn dann? Proseminare, Übungen oder Kurse? Nein, das kann eindeutig nicht sein! Wenn dem so wäre,  müsste man sich ernsthaft fragen, ob sich der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung einen Scherz
erlaubt hat.
Als tatsächliche Begründung des mangelnden Entgegenkommens vermuten wir, dass der Fachbereich durch überschrittene Kapazitäten einfach überlastet ist. Das wäre zwar nachvollziehbar, ist den Studierenden gegenüber aber nicht fair, denn für diese bringt der Status quo oftmals große Nachteile mit sich. Was kann denn eine Einzelperson dafür, dass viele a ndere Studierende an diesem Fachbereich studieren? Wir sind nunmal da und wollen unser Studium so gut als möglich führen – ohne, dass uns unnötig große Steine in den Weg gelegt werden.

Die AktionsGemeinschaft fordert daher, dass alle Studierenden die Möglichkeit haben, zu den gesetzlichen Bedingungen zu studieren. Das sollte wohl nicht zu viel verlangt sein. Dass man bislang nicht einmal auf den Kompromiss eingehen möchte, zumindest bei den wichtigsten Lehrveranstaltungen den dritten Prüfungstermin einzuhalten, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Wir geben nicht auf

Im neuen Semester ist ein weiteres Gespräch geplant, in dem wir hoffentlich auf tatkräftige Unterstützung treffen und uns mit der Universitätsführung arrangieren können! Wir halten euch auf dem Laufenden und setzen uns als AktionsGemeinschaft weiterhin für die Interessen der  Studierenden ein.

Anna-Maria Knapp

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AG, Salzburg