Offener Brief der AktionsGemeinschaft Salzburg

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Offener Brief der AktionsGemeinschaft Salzburg an alle ­Professorinnen und Professoren sowie an alle Institute der ­Universität Salzburg


Betrifft: Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungstermine


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie allgemein bekannt sein sollte sieht das Universitätsgesetz in § 59 Abs. 3 UG vor, dass es für eine LV in jedem Semester drei Prüfungstermine jeweils zu Beginn, Mitte und Ende des Semesters geben muss. Da es in einigen Lehrveranstaltungen leider immer wieder dazu kommt, dass diese gesetzliche Vorschrift missachtet wird, möchte die AktionsGemeinschaft Salzburg mit diesem Brief alle Professorinnen und Professoren sowie alle Institute dazu aufrufen, diese Vorschrift einzuhalten. Es sei ausdrücklich drauf hingewiesen, dass das Wintersemester am ersten Montag im Oktober beginnt und mit dem letzten Tag vor den Semesterferien endet. Gleiches gilt für das Sommersemester, welches vom ersten Tag nach den Semesterferien bis zum letzten Tag vor den Sommerferien dauert. Prüfungstermine in den Ferien können nicht zu den gesetzlich geforderten Prüfungsterminen zählen.

Ebenfalls ist es nicht zulässig, dass der dritte Termin des einen Semesters gleichzeitig der erste Termin des folgenden Semesters ist. Die AktionsGemeinschaft Salzburg wird sich auch in Zukunft in konstruktiver Art und Weise mit betroffenen Vortragenden
und/oder Instituten zusammensetzen und an für alle zufriedenstellenden Lösungen ­arbeiten. Unser oberstes Anliegen ist es ein für alle Seiten positives und leistungs­förderndes Klima an der Universität zu schaffen. Eine ausreichende und gut verteilte Anzahl an Prüfungsterminen ist ein essenzieller Bestandteil dieses Klimas.

Wir möchten uns mit diesem Brief auch bei allen Professorinnen und Professoren sowie Instituten bedanken, die diese Vorschrift vorbildlich einhalten.


Mit freundlichen Grüßen
Die AktionsGemeinschaft Salzburg

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AG, Salzburg